Ein Westschweizer Tierschutzverein holte im Jahr 2018 bei der Kantonspolizei Waadt eine Bewilligung für eine Demonstration in Vevey ein. Die Demonstranten planten, mit einem Megafon zwei Stunden lang jede Viertelstunde während fünf Minuten Botschaften zu verkünden. Die Demonstration wurde bewilligt, die Ver­wendung des Megafons hingegen untersagt. Der Verein beschwerte sich beim Kantonsgericht Waadt, welches das Verbot zur Wahrung der öffentlichen Ruhe als zulässig erachtete. Auf erneute Beschwerde kamen die Bundesrichter zu einem anderen Schluss: Das Verbot habe die Meinungsäusserungsfreiheit des Vereins verletzt.

Bundesgericht, Urteil 1C_360/2019 vom 15.1.2020