Mangelhafte Deklaration - Ständige Bedrohung für Allergiker
Inhalt
saldo 3/2000
16.02.2000
Die heutige Deklarationspflicht ist für Allergiker ungenügend. Enthält zum Beispiel ein Schokoladecake weniger als 25 Prozent Schokoladenmasse, muss diese nicht weiter aufgeschlüsselt werden. Wenn Erdnüsse Bestandteil dieser Masse sind, erscheinen sie nicht auf der Zutatenliste.
Dies kann sich aber bald ändern. Gesundheitsbehörden und Produzenten diskutieren auf nationaler und internationaler Ebene, die 25-Prozent-Klausel auf 5 Prozent zu senken und/ oder die acht häufigs...
Die heutige Deklarationspflicht ist für Allergiker ungenügend. Enthält zum Beispiel ein Schokoladecake weniger als 25 Prozent Schokoladenmasse, muss diese nicht weiter aufgeschlüsselt werden. Wenn Erdnüsse Bestandteil dieser Masse sind, erscheinen sie nicht auf der Zutatenliste.
Dies kann sich aber bald ändern. Gesundheitsbehörden und Produzenten diskutieren auf nationaler und internationaler Ebene, die 25-Prozent-Klausel auf 5 Prozent zu senken und/ oder die acht häufigsten Allergengruppen immer zu deklarieren. Dazu gehören glutenhaltige Getreide, Meeresfrüchte, Eier, Fisch, Erdnüsse und Sojabohnen sowie Milch, Baumnüsse und Sulfite.
Echte und Pseudoallergie: Bei einer echten Lebensmittelallergie richtet sich das Immunsystem gegen einzelne Nahrungsmittelbestandteile. In der ersten Phase (Sensibilisierung) bildet es Antikörper gegen die als fremd eingestuften Stoffe. Bei weiteren Kontakten, oft verbunden mit Infektionen, Stress oder körperlicher Anstrengung, kommt es zum eigentlichen Ausbruch der Allergie. Ihr Merkmal ist eine übersteigerte Abwehrreaktion.
Bei einer Pseudoallergie oder Unverträglichkeit ist das Immunsystem nicht beteiligt. Die Beschwerden gehen unter anderem auf angeborene Enzym-Mängel zurück (Beispiel: Milchunverträglichkeit, wenn das Enzym Lactase fehlt).