Felix Geissmann aus Strengelbach AG und seine Schwestern erbten 2017 ihr Elternhaus. Die Erbengemeinschaft beauftragte einen Makler mit dem Verkauf der Liegenschaft. Im Vertrag verpflichteten sich die Geschwister, im Erfolgsfall pauschal eine Provision von 4 Prozent des erzielten Kaufpreises plus Mehrwertsteuern zu bezahlen. Der Vertrag sah zudem vor, dass die Provision auch geschuldet sei, wenn die Geschwister das Haus jemanden verkaufen, der nicht vom Makler vermittelt wurde. Als Mindestkau...