Lyoness bezeichnet sich selbst als «Einkaufsgemeinschaft» und verspricht: Mitglieder, die bei einem der angeschlossenen Unternehmen einkaufen, erhalten Rabatte. Dazu bot Lyoness früher ein «Business-­Paket» an. Es kostete 3000 Franken, und für die Anwerbung ­neuer Business-Kunden wurde eine Provision in Aussicht gestellt. Diese Provisionen für die Anwerbung weiterer Lyoness-Kunden waren umso höher, je mehr Mitglieder an­geworben werden konnten und je mehr sie einkauften.

Der Einzelrichter am Kantonsgericht Zug hat die Verträge auf Klage eines Mitglieds gegen die Lyoness Suisse GmbH rechtlich überprüft. Sein Urteil: Die Ver­träge sind ungültig. Beim Lyoness-Konstrukt handle es sich «um ein Schneeballsystem», das unlauter und widerrechtlich sei. Wörtlich heisst es im Urteil: «Es sind nicht bloss Teile des Vertrages widerrechtlich, sondern die AGB sind gesamthaft widerrechtlich, da sie ein unlauteres Geschäftssystem verfolgen.»

Gemäss Urteil sind alle Pre­mium-Verträge, die Lyoness in der Schweiz geschlossen hat, ungültig. Folge: Betroffene Mit­glieder können das einbezahlte Geld zurückverlangen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Lyoness hat angekündigt, beim Obergericht des Kantons Zug Beschwerde einzulegen.