Das Betreibungsamt Bern-Mittelland informierte einen Arbeitgeber im Kanton Solothurn, es habe den Lohn eines seiner Mitarbeiter teilweise ge­pfändet. Der Betrieb überwies diesem trotzdem den vollen Lohn, statt einen Teil an das Amt abzugeben. Der Gläubiger klagte den gepfändeten Anteil von 7560 Franken ein und erhielt vom Richteramt Olten-Gösgen recht. Der Arbeit­geber wehrte sich beim Obergericht Solothurn vergeblich gegen die Doppelzahlung.

Obergericht SO, Urteil ZKBES.2020.115 vom 23.9.2020