AHV: Muss meine Tochter zusätzlich einzahlen?

«Meine 22-jährige Tochter ist Studentin. Daneben dürfte sie ­dieses Jahr etwa 3000 Franken durch einen Gelegenheitsjob verdienen. Reicht das für die AHV?»

Nein. Die Beiträge des Betriebs und der Angestellten summieren sich zurzeit auf 10,25 Prozent des Lohnes. Bei 3000 Franken Lohn macht das rund 300 Franken AHV-Beiträge pro Jahr. Der Mindestbeitrag beläuft sich aber auf 478 Franken. Er gilt auch für Studenten. Ihre Tochter muss deshalb noch die Differenz einzahlen, damit keine Beitrags­lücke entsteht. Jedes ­fehlende Jahr würde die AHV-Rente reduzieren.     

Soll ich Raiffeisen-Anteilsscheine zeichnen? 

«Meine Raiffeisenbank bietet mir an, zusätz­liche Anteilsscheine zu kaufen. Sie stellt eine Verzinsung von 2 Prozent in Aussicht. Ist das eine sinnvolle Geld­anlage in der heutigen Zinssituation?»

Die Anteilsscheine ­stellen Eigenkapital der Raiffeisenbank dar, ­ähnlich den Aktien einer AG. Sie fallen nicht unter die Einlagensicherung wie Sparkonten. Der Zins kann variieren und ist nicht garantiert. Im schlimmsten Fall ver­lieren die Anteilsschein-Eigner ihr investiertes Geld. Das ist allerdings wenig wahrscheinlich. Es besteht eine Haftungsgemeinschaft der einzelnen Raiffeisenbanken und der Zentrale. Es müsste die ganze Gruppe in Schieflage kommen. Diese Geldanlage kann sinnvoll sein, wenn Sie bereit sind, ein be­schränktes Risiko ­einzugehen. Es ist grösser als bei einem Sparkonto oder einer normalen Obligation.