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06.06.2017
Nein. Die Versicherung darf selbst bei grober Fahrlässigkeit Ihre Arzt-, Zahnarzt- oder Spitalkosten nicht kürzen. Sie dürfte nur die Taggelder kürzen – allerdings nur auf zwei Jahre beschränkt. Die Kürzung dürfte auch nicht mehr als die Hälfte des Anspruchs ausmachen, falls Sie für Ihren Ehegatten oder Ihre Kinder sorgen müssten. Aber: Ein Sturz auf einer Treppe ist selbst dann nicht eine grobe Fahrlässigkeit, wenn man ein Bier über den Durst getrunken hat.
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