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20.11.2019
Patrizia Salvo aus Niederlenz AG fand letzten Sommer eine Werbung der Escom Ausbildung AG im Briefkasten. Darauf pries die Firma einen Informationsabend für Sprach- und Computerkurse an. Spontan entschied Salvo, sich dort als Kursleiterin zu bewerben. Die Erwachsenen-ausbildnerin hatte früher Deutsch als Zweitsprache unterrichtet.
Escom stellte Patrizia Salvo an – allerdings nicht als Deutsch-, sondern als Englischlehrerin. Eine Ausbildung dafür hatte sie nicht. Ihre Englischkenntnisse stammen aus einem mehrjährigen USA-Aufenthalt. Salvo wundert sich: «Beim Bewerbungsgespräch musste ich kein Wort Englisch sprechen.» Der «Englisch-Aufbaukurs A2» fand an insgesamt zwölf Abenden statt, jeweils einmal pro Woche. Lohn: 1000 Franken brutto für die zwölf Abende. Patrizia Salvo unterrichtete vier Schüler. Sie zahlten für den Kurs je zwischen 2300 und 2780 Franken.
Lohnzahlung: Immer wieder vertröstet
Am letzten Abend war die Tür des Kursraums geschlossen. Grund: Laut Vermieter hatte Escom die Miete schon länger nicht mehr bezahlt. Salvo liess die Schüler die Abschlussprüfung deshalb in einem Restaurant schreiben.
Nach dem Kurs folgte das lange Warten auf den Lohn. Salvo schickte Mahnungen, rief an und wurde immer wieder vertröstet. Ihr Geld erhielt sie schliesslich mit drei Monaten Verspätung.
Auch andere Kursleiter erhielten ihr Gehalt verspätet oder warten bis heute auf eine Auszahlung: Die Englischkurs-Leiterin Livia Iten (Name geändert) etwa unterrichtete seit dem letzten Jahr an vier Kursen. Sie hat bis heute keinen Lohn erhalten.
Auch mit den Verträgen nimmt es Escom nicht so genau. Die Kursleiter sind nicht angestellt, sondern arbeiten im Auftragsverhältnis. Ein regulärer Arbeitsvertrag wäre für die Kursleiter von Vorteil: Sie hätten Anrecht auf bezahlte Ferien oder im Krankheitsfall Anspruch auf Lohn.
Der Zürcher Rechtsanwalt und Arbeitsrechtsexperte Roger Rudolph zweifelt, dass die Escom-Verträge einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würden. Escom wollte gegenüber dem K-Tipp nicht Stellung nehmen.
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