Heinz Brotz aus Uetikon am See ZH zahlt seit 20 Jahren eine ­Hypothek bei der Raiffeisenbank Prättigau-Davos GR ab. Sie läuft auf das Ferienhaus seiner Eltern. Die Überweisung war sehr lange gratis. 

Doch im März 2014 führte die Bank eine Gebühr von 20 Franken ein. Diese gilt für Einzahlungen mit Einzahlungsschein, per Internet oder mit Dauerauftrag. Nur die Abbuchung bei ­einem Raiffeisen-Konto ist gratis.

Die Bank stützt sich dabei auf die «Empfehlung über Dienstleistungspreise der Raiffeisen Schweiz Genossenschaft». Diese rechtfertigt die Gebühr mit dem «internen Zusatzaufwand».

Solche Gebühren müssten im Vertrag ausdrücklich vereinbart sein, sonst sind sie unzulässig. Doch im Vertrag steht nichts dergleichen. Raiffeisen-Sprecher Franz Würth sieht dies anders: Im Basisreglement sei vorgesehen, dass die Bank für ihre Leistungen ein Entgelt verlangen könne. Erstaunlich: Offenbar sieht die Bank den Empfang einer Zahlung als «Dienstleistung» für den Kunden an.