Sinthia Barreto aus Uffikon LU wurde Ende Oktober 2021 schwanger. Die Frauenärztin führte im Dezember eine erste Schwangerschaftskontrolle und einen Bluttest durch. Im Formular «Meldung Mutterschaft» hielt die Ärztin fest, dass die 37-Jährige ein Kind erwarte und Ende Januar 2022 in die 13. Schwangerschaftswoche komme.
Barreto schickte das Formular und die Rückforderungsbelege für die Arzt- und Laborrechnung an die Arcosana, eine Tochterfirma der CSS. Die Krankenkasse übernahm die Kosten, wie es das Krankenversicherungsgesetz vorschreibt. Laut diesem fallen bei Mutterschaftsleistungen weder Franchise noch Selbstbehalt an (siehe Kasten).
Nach der 13. Schwangerschaftswoche rechnete die Arcosana plötzlich falsch ab und belastete Arzt- und Medikamentenkosten Barretos Franchise. Dies, obwohl sich werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt nicht an den Krankheitskosten beteiligen müssen – egal ob die Behandlung mit der Schwangerschaft zu tun hat oder nicht. Nach einem Gespräch mit der K-Tipp-Rechtsberatung meldete sich Barretos Ehemann bei der Kasse. Mit Erfolg: CSS-Mediensprecherin Sabine Betschart räumt ein, der Beginn der 13. Schwangerschaftswoche sei falsch erfasst worden.
Ähnliche Erfahrungen wie Sinthia Barreto machte Chana Wieder aus Zürich. Die 27-Jährige stellte fest, dass die Groupe Mutuel die Schwangerschaftskosten falsch abgerechnet hatte. Wieder ging in der neunten Woche zur ersten Schwangerschaftskontrolle. Diese Untersuchung ist von der Kostenbeteiligung befreit. Die Groupe Mutuel belastete Wieders Franchise trotzdem mit 165 Franken. Wieder wehrte sich – ohne Erfolg. Die Kasse schrieb ihr: «Die Rechnung über 165 Franken vom Mai können wir nicht über die Mutterschaft übernehmen, da Ihre 13. Schwangerschaftswoche erst im Juli war.»
Geld innert fünf Jahren zurückfordern
Erst nach einer Intervention des K-Tipp sah die Groupe Mutuel den Fehler ein. Laut Sprecherin Lisa Flückiger sei auf der Spitalrechnung nicht ersichtlich gewesen, dass es sich um eine Schwangerschaftskontrolle gehandelt habe.
Tipp: Wenn eine Krankenkasse während der Schwangerschaft fälschlicherweise die Franchise belastet oder einen Selbstbehalt einfordert, können Mütter bis zu fünf Jahre rückwirkend eine Korrektur der Abrechnung und die Rückerstattung der Kosten verlangen.
Mutterschaft: Diese Kosten muss die Krankenkasse übernehmen
Kontrollen und Ultraschalluntersuchungen sind während der ersten 12 Schwangerschaftswochen kostenlos. Ausnahmen: Bei Komplikationen oder im Fall einer Fehlgeburt müssen werdende Mütter aber Franchise und Selbstbehalt bezahlen, weil es sich dabei laut Gesetz um Krankheiten handelt.
Ab der 13. Schwangerschaftswoche dürfen werdenden Müttern weder Selbstbehalt noch Franchise belastet werden – auch nicht für Behandlungen, die nichts mit der Schwangerschaft zu tun haben. Diese Regelung gilt bis acht Wochen nach der Geburt des Kindes.
K-Tipp Rechtsschutz
Auseinandersetzungen um falsch abgerechnete Krankheitskosten können schnell ins Geld gehen. Viele Versicherte können sich das nicht leisten. Die Rechtsschutzversicherung des K-Tipp deckt bei Rechtsstreitigkeiten die Kosten. Die Jahresprämie beträgt für Einzelpersonen 225, für Haushalte 260 Franken.
Weitere Infos unter Ktipprechtsschutz.ch, unter Tel. 044 527 22 22 oder per Post: K-Tipp Rechtsschutz, Postfach, 8024 Zürich