Konsumenten haben nichts davon
Restaurant oder Take-away? Für viele Leute ist das eine Geldfrage. Nicht wegen der Mehrwertsteuer, sondern wegen der hohen Preise im Gastgewerbe. Diese würden aber auch bei einem Ja zur Volksinitiative des Wirte-
verbands nicht sinken.
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K-Tipp 14/2014
03.09.2014
Roger Doelly
Wer im Restaurant isst, muss aktuell 8 Prozent Mehrwertsteuer zahlen. Denn die Bewirtung ist eine Dienstleistung. Anders bei Take-aways: Die Steuer beträgt nur 2,5 Prozent. Es gilt der Ansatz für Lebensmitteleinkäufe – denn eine Dienstleistung ist damit nicht verbunden.
Das will der Wirteverband Gastrosuisse ändern. Am 28. September stimmen die Schweizer über seine Initiative ab. Sie verlangt fürs Gastgewerbe den gleichen Mehrwertsteuersatz ...
Wer im Restaurant isst, muss aktuell 8 Prozent Mehrwertsteuer zahlen. Denn die Bewirtung ist eine Dienstleistung. Anders bei Take-aways: Die Steuer beträgt nur 2,5 Prozent. Es gilt der Ansatz für Lebensmitteleinkäufe – denn eine Dienstleistung ist damit nicht verbunden.
Das will der Wirteverband Gastrosuisse ändern. Am 28. September stimmen die Schweizer über seine Initiative ab. Sie verlangt fürs Gastgewerbe den gleichen Mehrwertsteuersatz wie für die Lieferung von Nahrungsmitteln.
Mit dieser Formulierung lassen die Initianten offen, welcher Prozentsatz künftig im Gastgewerbe gelten soll. Sie hoffen aber, dass die Steuern für Restaurants sinken – denn eine Erhöhung für Nahrungsmittellieferungen wäre sehr unpopulär.
Eines scheint immerhin klar: Das Essen im Restaurant wird auch bei Annahme der Initiative nicht günstiger. Nicht einmal die Wirte-Lobby verspricht dies. «Preissenkungen bedeuten für die Wirte den Untergang», sagt Gastro-Experte Herbert Huber. Auch der Bundesrat, der sich gegen die Initiative ausgesprochen hat, ist skeptisch. Er rechnet damit, dass die Wirte mit der Steuerersparnis in erster Linie ihre Gewinnmarge verbessern würden.
Schon heute haben die unterschiedlichen Steuersätze für Take-aways und Restaurants mit Bedienung am Tisch keinen Einfluss auf den Preis. Das zeigt das Beispiel von McDonald’s: Dort zahlt der Kunde gleich viel, egal ob er er sein Menü im Restaurant isst oder mitnimmt. So verdient McDonald’s unter dem Strich an den Take-away-Gästen deutlich mehr: Der Konzern kann sich Sitzplätze sparen – und liefert vom Kaufpreis weniger Steuern ab. Setzt sich der Gast mit seinem Burger-Menü für Fr. 13.20 (inkl. Pommes frites, Getränk und Ketchup) an einen Tisch, muss die Fast-Food-Kette 98 Rappen Mehrwertsteuer zahlen. Lässt sich der Kunde das Big-Mac-Menü einpacken, beträgt die Steuer nur 32 Rappen.