Zieht jemand ins Ausland oder mit einer anderen Person zusammen, sollte er sich ­möglichst bald bei der Radio- und Fernseh­gebühren-Eintreiberin Billag abmelden. Auf www.billag.ch muss man aber nach dieser Möglichkeit suchen.
So gehts:

  • Auf der Startseite «Empfangsgeräte» anklicken, dann «Wann können Sie sich abmelden?», «abmelden» und «jetzt abmelden». Schliesslich muss man sich mit E-Mail-Adresse und Passwort registrieren.
  • Einfacher geht es über das Kontaktformular von Billag.ch, das man oben rechts auf der Internetseite findet. Hier können sich Gebührenzahler ohne Registrierung abmelden.

Wer in den folgenden Wochen keine schriftliche Bestätigung erhält, sollte die Abmeldung zu Beweiszwecken zusätzlich eingeschrieben ­schicken. 

Tipp: Abmeldung nicht übers Internet, sondern mit eingeschriebenem Brief vornehmen. So gibt es keine Diskussionen über den Zeitpunkt der Abmeldung. Und man ist nicht auf eine Bestätigung der Billag ange­wiesen.