Ja. Ein Kaufvertrag für ein Haus kommt erst mit der Beurkundung durch einen Notar zustande. Vorher sind die Parteien nicht an ihre Zusagen gebunden. Die Erben wurden im Zeitpunkt des Todes des Verstorbenen Eigentümer der Liegenschaft. Sie können frei darüber entscheiden, ob sie Ihnen das Haus verkaufen wollen.