Das bedeutet, dass Sie Ihre Forderung jetzt in einem sogenannten Zivilprozess  geltend machen und den Richter davon überzeugen müssen, dass Ihnen der Registerhai das Geld auf ­illegale Weise abgeknöpft hat.

In Zivilprozessen stehen sich Private mit ihren Ansprüchen gegenüber. Oder Private und Unternehmen. Dies im Unterschied zum Strafprozess, in dem der Staat Partei ist.

Ein Zivilverfahren richtet sich nach der schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO). Meist beginnt es, indem sich die Parteien vor dem Friedensrichter treffen. Das Zivilverfahren könnte aber teuer werden: Wenn Sie mit ­Ihrer For­derung scheitern, müssen Sie Ihren eigenen Anwalt plus Gerichtskosten zahlen. Zudem müssten Sie der Gegenseite für ihre Auslagen zusätzlich eine sogenannte Parteientschädigung überweisen. Im besten Fall – wenn Sie gewinnen – fallen für Sie ­keine Gerichtskosten an, und die Gegenpartei muss Ihnen Ihren Aufwand bzw. die Anwaltskosten ­er­setzen.


Buchtipp: Was Sie über ­Klagen, Prozesse usw. wissen müssen, lesen Sie im «Saldo»-Rat­geber «So kommen Sie zu Ihrem Recht». Be­stellen: www.ktipp.ch.