Streiten Mieter und Vermieter um weniger als 30 000 Franken, entscheiden Gerichte im vereinfachten Verfahren. Bei einem solchen Verfahren forderte ein Mieter vom Vermieter rund 10 000 Franken Schadenersatz, weil seine Gegenstände im Keller verschimmelt seien. Das Bezirksgericht Weinfelden TG lud die Parteien vor. Nur der Mieter erschien. Der Richter entschied, der Vermieter müsse knapp 9000 Franken zahlen. Dieser wehrte sich: Das Gericht hätte aus seiner Sicht nochmals vorladen müssen. Das Bundesgericht sieht es anders: Dieses Verfahren bezwecke eine schnelle Erledigung mit geringem Aufwand.

Bundesgericht, Urteil 4A_85/2020 vom 20.5.2020