Jeder, der im Spital stirbt, ist künftig ein möglicher Organspender. Das gilt stets, wenn diese Person oder ihre Angehörigen dem nicht ausdrücklich widersprechen (K-Tipp 14/2021). Am 20. September sagte nach dem Nationalrat auch der Ständerat Ja zu diesem neuen Gesetz. Heute gilt noch: Ärzte dürfen Organe nur bei ausdrückli...