Die IV-Rente eines Berners reichte nicht für das Notwendigste, weshalb er seit 2015 Ergänzungsleistungen bezog. Die Ausgleichskasse Bern stellte fest, dass er auch Geld für einen Parkplatz erhielt, und kürzte die Leistungen. Der Rentner beschwerte sich da­gegen bis vor das Verwaltungsgericht des Kantons. Der Parkplatz koste ihn nichts, er sei in der Miete inbegriffen. Damit hatte er keinen Erfolg: Laut Gericht gibt es für die Teilmiete eines Parkplatzes keine Ergänzungsleistungen.

Verwaltungsgericht BE, Urteil 200 22 237 vom 29. Juni 2022