Die Eltern eines zwölfjährigen Zürchers liessen sich scheiden. Für die Dauer des Verfahrens stellte das Bezirksgericht Hinwil ZH den Sohn nach dessen Anhörung unter die alleinige Obhut der Mutter. Der Vater verlangte bis vor Bundesgericht eine ­alternierende Obhut. Ohne Erfolg. Laut Gericht stellten die Vorinstanzen zu Recht auf den Willen des Sohns ab. Als Zwölfjähriger sei er urteilsfähig.

Bundesgericht, Urteil 5A_222/2021 vom 15.12.2021