Wer selbstbewohntes Wohneigentum verkauft und im Anschluss wieder eine Wohnung kauft, kann die Grundstückgewinnsteuer ­aufschieben lassen. Ein Zürcher Ehepaar verkaufte 2019 seine Wohnung und kaufte eine andere. Es hatte die verkaufte Wohnung zuletzt vermietet. Die Steuerrekurskommission liess den Aufschub der Steuer von rund 280 000 Franken trotzdem zu. Verwaltungs- und Bundesgericht entschieden anders: Das Paar habe die Wohnung vor dem Verkauf mehr als zwei Jahre vermietet, daher sei sie nicht mehr selbstbewohnt gewesen.

Bundesgericht, Urteil 9C_614/2022 vom 20. Januar 2023