Ein Urner wollte nicht, dass ein Richter ohne juristische Ausbildung in einem gegen ihn geführten Strafverfahren mitwirkt: Laut Bundesverfassung habe jede Person Anspruch darauf, dass ihre Sache von einem unabhängigen und unparteiischen Gericht beurteilt werde. Ein Laienrichter sei nicht in der Lage, den komplexen Straffall zu bewältigen. Das Bundesgericht widerspricht: Es gebe keinen Anspruch auf einen juristisch ausgebildeten Richter. Der erfahrene Laienrichter sei auch aufgrund der Mithilfe eines juristischen Mitarbeiters in der Lage, das Verfahren zu leiten. 

Bundesgericht, Urteil 1B_331/2021 vom 7.10.2021