Ja. Laut Gesetz kann die obligatorische Grundver­sicherung ge­kündigt werden, sobald die Kasse die neue Prämie für das fol­gende Jahr mitteilt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die neue Prämie höher, tiefer oder gleich hoch wie die bis­herige ist. Mit der Prämienmitteilung für das folgende Jahr muss die Krankenkasse die Ver­sicherten auf ihr Kündigungsrecht aufmerksam machen. 

Wichtig: Die Kündigung muss bis am letzten Arbeitstag im November bei der Krankenkasse eingetroffen sein. Das ist dieses Jahr der Freitag, 29. November.

Gut zu wissen: Bei den Zusatzversicherungen beträgt die Kündigungsfrist oft drei oder sogar sechs Monate. Eine verkürzte Kündigungsfrist haben Versicherte nur, wenn die Kasse die Prämie auf den Beginn des folgenden Kalenderjahres erhöht.