Nein. Wurde Ihnen kein Widerrufsrecht zugesichert, können Sie den Vertrag erst auf den nächsten vereinbarten Termin kündigen. Denn beim Vertrag handelt es sich nicht um ein Haustürgeschäft, das innert 14 Tagen widerrufen werden kann. Das ist nur bei Ver­trägen über Waren und Dienstleistungen möglich, nicht aber bei Spenden. Tipp: Teilen Sie dem Hilfswerk mit, dass Sie an der Haustür überrumpelt wurden. Es wird wohl nicht auf der Spende bestehen.