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K-Tipp 15/2021
21.09.2021
Letzte Aktualisierung:
22.09.2021
22.09.2021
Ja. Sie können den Betrag zurückfordern, da Sie irrtümlich zahlten. Ihr Anspruch verjährt, drei Jahre nachdem Sie Ihr Versehen bemerkten, allerdings spätestens zehn Jahre nach der irrtümlichen Zahlung.
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