Ja. Sie oder eine Ihnen nahestehende Person können sich an die Erwachsenenschutzbehörde wenden. Das ist immer möglich, wenn man mit der Amtsausführung des Beistands nicht einverstanden ist. Sie können von der Behörde verlangen, dass sie Ihrem Beistand die Anweisung gibt, das Geld für ein neues Bett zu bewilligen.