Ja. Das protokollierte Mitarbeitergespräch gehört zu Ihrem Personal­dossier. Als Arbeitnehmer haben Sie ein Recht zur Einsicht in Ihre Personal­akte. Der Arbeitgeber muss Ihnen die Auskunft grundsätzlich schriftlich geben – beispielsweise durch Fotokopien. Nicht herausgeben muss Ihr Vorgesetzter persönliche Notizen des Gesprächs, die er für sich gemacht hat.