Neines sei denn, die Vereinsstatuten würden dies vorsehen. Denn laut Gesetz endet die Beitragspflicht von Vereinsmitgliedern erst mit ihrem Ausscheiden aus dem Verein. Im Voraus zu viel be­zahlte Mitgliederbeiträge müssen dann anteilsmässig zurückerstattet werden. Sehen die Statuten keine kürzere Kündigungsfrist für einen Austritt vor, beträgt sie ein halbes Jahr. Und grundsätzlich ist ein Austritt nur jeweils auf Ende des Vereins- oder des Kalenderjahrs möglich.