Nein. Ein Willensvollstrecker darf zwar bei Bedarf Hilfspersonen beiziehen. Er kann aber nicht selber ­einen Ersatz-Willensvollstrecker bestimmen. Das hätte nur Ihre Mutter in ihrem Testament tun können.

Ist ein Willensvollstrecker nicht in der Lage, das Amt einwandfrei auszuführen, darf er es nicht annehmen oder muss zurücktreten. Dann müssen die Erben den Nachlass selbst ver­walten.