Zwei Personen mieteten in Genf eine 5-Zimmer-­Wohnung für monatlich 1800 Franken. Eine Mieterin verlangte beim Mietgericht Genf eine Zinsreduktion, da der Vermieter eine zu hohe Ren­dite erziele. Das Gericht wies das Begehren ab, da die Frau nicht gemeinsam mit dem anderen Mieter geklagt hatte. Sie wehrte sich erfolgreich beim Kantonsgericht Genf. Laut Urteil kann die Mieterin allein eine Reduktion verlangen, da sie die Klage zu diesem Zweck auch gegen den Mitmieter richtete. Das Gericht senkte die Miete auf 1530 Franken. Dagegen wehrte sich der Vermieter beim Bundes­gericht. Es bestätigt aber: Es sei nicht nötig, dass alle Mieter Klage einreichen. 

Bundesgericht, Urteil 4A_157/2019 vom 21.4.2020