Als «Jakobsmuscheln» dürfen laut Kantonslabor Basel-Stadt nur die «Mittelmeer-Pilgermuschel» und die «grosse Pilger­muschel» angepriesen werden. Sie leben im Atlantik zwischen den britischen Inseln und Südportugal. Alle anderen Muscheln der gleichen Familie darf man nur als «Kammmuscheln» oder «Jakobsnüsse» bezeichnen.

Die Lebensmittelhändler aber verkauften die viel günstigeren Kammmuscheln aus Kanada und den USA unter dem Namen Jakobsmuschel. Das belegt eine Stichprobe des Kantons­labors Basel-Stadt. 

Hauptgrund für den Preis­unterschied: Jakobsmuscheln sind seltener als Kammmuscheln und nicht das ganze Jahr über verfügbar.

Der K-Tipp wollte wissen, ob sich die Detailhändler nun an die Vorschriften halten. Resultat: Mit Jakobsmuschel beschriftete Produkte waren keine mehr erhältlich – ausser bei der Migros: An der Verkaufstheke für offenen Fisch waren die vermeintlichen Jakobsmuscheln mit Fanggebiet Kanada beschriftet. Auf Hinweis des K-Tipp will die Migros nun 
die Beschriftung anpassen. Auf der Verpackung tiefgekühlter ­Muscheln (Marke «Pelican») weist die Migros auf Geheiss 
des Kantonslabors neu darauf hin, dass es sich um Kamm­muscheln handelt.