Ja. Die Franchise ist ein fester Betrag, den alle Erwachsenen pro Jahr an die eigenen Heilungskosten bezahlen müssen. Ist der Maximalbetrag der Franchise im betreffenden Kalenderjahr erreicht, muss man bei jeder Rechnung immer noch einen Selbstbehalt von 10 Prozent bezahlen – ­maximal 700 Franken pro Jahr. Diese Kostenbeteiligung ist auch dann voll geschuldet, wenn der Versicherte kein ganzes Kalenderjahr versichert war. Gut zu wissen: Sowohl die ­obligatorische Grundver­sicherung als auch allfäl­lige Zusatzversicherungen enden mit dem Tod. Die Prämien sind nur bis zum ­Todestag geschuldet.