Nein. Seit dem 1. Ja­nuar 2019 zahlen Privathaus­halte Radio- und Fernsehgebühren in der Höhe von 365 Franken im Jahr. ­Alters- und Pflegeheime gelten hingegen als Kollektivhaushalte. Diese zahlen eine Radio- und TV-­Steuer von 730 Franken pro Jahr für alle ­Bewohner zu­sammen. Schuldnerin ist das Pflegeheim, nicht der Patient.

Die Bewohner des ­Pflegeheims müssen für die privat genutzten ­Räume keine zusätzliche Radio-und-TV-Steuer zahlen, sofern dies im Heimvertrag nicht ­anders geregelt ist.