Ja. Die Höhe des Lohnes ist grundsätzlich Verhandlungssache. Der neue Arbeitgeber darf deshalb mit Ihnen für die Dauer der Probezeit einen tieferen Lohn vereinbaren als für die Zeit danach. 

Ein allenfalls in einem Gesamt- oder Normal­arbeitsvertrag vorgeschriebener Mindestlohn darf aber nicht unterschritten werden.