Ja. Hier handelt es sich um ein sogenanntes Haustürgeschäft. Davon können Sie laut Gesetz innert 14 Tagen zurücktreten.

Beachten Sie aber: Sie als Käufer müssen im Streitfall beweisen, dass Sie den Rücktritt fristgerecht erklärt haben. Senden Sie also die Ware eingeschrieben ­zurück. Bei einer kom­mentarlosen Retournierung müsste zwar für den Verkäufer klar sein, dass Sie vom Kauf zurückgetreten sind. Klarer ist es aber, wenn Sie künftig einen ­Begleitbrief mitschicken, falls Sie von einem Kauf ­zurücktreten wollen.