Ja. Bei Beginn oder Ende eines Arbeitsverhältnisses im Laufe eines Monats werden die Kinder- und Ausbildungszulagen nur anteilsmässig für die Tage ausgerichtet, während denen das Arbeitsverhältnis besteht. Die Berechnung des Anspruchs erfolgt so, wie wenn der betreffende Monat 30 Tage hätte. Ihr ­neuer Arbeitgeber musste Ihnen also lediglich 24/30 der Kinderzulage für einen ­Monat zahlen.