Ja. Sie können Ihre testamentarischen Anordnungen nach Belieben mit Auflagen und Bedin­gungen verknüpfen. Ungültig sind nur unmög­liche, unsinnige oder gesetzes­widrige Auflagen und Bedingungen. Die ­Bedingung, die Sie in Ihr Testament aufnehmen möchten, ist aber weder unsinnig noch gesetzeswidrig. Wollen Sie spä­teren Streit unter den ­Erben vermeiden, sollten Sie Auflagen und Bedingungen aber unbedingt klar formulieren.