Ja. Bis 2018 mussten Wettbewerbsveranstalter gemäss Gesetz eine kosten­lose Teilnahme anbieten. Seit 2019 gilt das neue Gesetz über Geldspiele. Es erlaubt Wettbewerbe zur Verkaufsförderung, sofern die Produkte zu «marktkonformen Preisen» angeboten werden. Anders bei Medienunternehmen: Sie müssen stets auch eine kostenlose Teilnahme an einem Wettbewerb ermöglichen.