Nein. Die Schenkung kommt durch die Übergabe des Autos und die Annahme der Schenkung durch Ihre Freundin zustande. Ein schriftlicher Vertrag wäre nur bei einem Schenkungsversprechen erforderlich. Betrifft dieses ein Grundstück, muss es ein Notar beurkunden.Die Schenkung einer Liegenschaft muss zudem ins Grundbuch eingetragen werden.