Nein. Die mit Ihrer Ex-Frau getroffene Vereinbarung ist gültig. Die Ex- Ehegatten können ohne Weiteres eine Änderung der im Scheidungsurteil festgesetzten Ehegatten- Unterhaltsbeiträge vereinbaren. Die Abmachung muss allerdings schriftlich festgehalten werden. Gut zu wissen: Bei der einvernehmlichen Abänderung von Kindes-Unterhaltsbeiträgen braucht es zusätzlich die Genehmigung der Kindesschutzbehörde.