Nein. Im Grunde könnten Sie dem Vermieter die Angaben zu interessierten Nachmietern auch mündlich nennen. Zu Beweiszwecken sollten Sie die Mit­teilung jedoch schriftlich machen und eine Kopie für sich behalten. Dazu kann Ihnen der Vermieter kein bestimmtes Formular aufzwingen. Ein normales Blatt Papier würde ge­nügen.

Dennoch: Am besten verwenden Sie das Formular, das der Mieterverband zur Verfügung stellt. Sie finden es unter www.mieterverband.ch/Mietrecht & Beratung/Ratgeber Mietrecht/Nachmieter. 

Lehnt der Vermieter ­einen Nachmieter nur des­wegen ab, weil Sie nicht sein Formular benutzt haben, und wäre ein vor­geschlagener Nachmieter zumutbar gewesen, so sind Sie von Ihren Pflichten ­befreit. Dann müssen Sie den Mietzins nur bis zu ­jenem Tag zahlen, an dem der Nachmieter den ­Miet­vertrag übernommen ­hätte.

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