Nein. Ein solches Verbot ist ungültig, da es Ihre berechtigten persönlichen Bedürfnisse zu sehr einschränkt. Zwar müssen Mieter aufeinander Rücksicht nehmen, kurz duschen dürfen sie jedoch auch nachts. Aber: Ältere Häuser sind oft
weniger gut schallisoliert. Bei ­einem schlechten akus­tischen Baustandard darf der Vermieter einem Mieter verbieten, nachts die Badewanne zu füllen. Denn das dauert länger und ist geräuschvoller.