Über Wochen erhielt Franz Essbauer aus ­Walchwil ZG Inkassoforderungen von Intrum. Die Firma trieb eine Forderung des Paketdienstleisters UPS ein. Diese bestritt Ess­bauer nicht – er wehrte sich aber gegen die von Intrum verlangten Zusatzkosten. Auf ­Reklamation.ch, der Beschwerdeplattform des K-Tipp, schrieb er Ende Oktober: «Wir haben weder eine Rechnung noch Mahnungen erhalten.» Gegenüber Intrum habe er belegt, dass UPS die Rechnung falsch adressiert hatte. Die Beschwerde zeigte ­Wirkung: Intrum korrigierte die Rechnung.

Anne Rochat (Name geändert) aus Choulex GE erging es ähnlich: Sie hatte die Originalrechnung eines Analyselabors nie erhalten und zahlte den geforderten Betrag nach der Mahnung von Intrum direkt ans Labor. Auf Reklamation.ch schrieb sie, dass sie sich fünf Mal vergeblich an ­Intrum gewandt habe. Danach stoppte die Firma das Inkasso endlich.

Sozialarbeiterin Brigitta Munsch aus Birsfelden BL führte für eine Klientin eine Schuldensanierung durch. Mit Intrum kam sie überein, dass die Frau 50 Prozent der Forderungen bezahlt. ­Obwohl sich diese daran hielt, kamen erneut Forderungen. Munsch stellte fest, dass In­trum die Zahlung falsch verbucht und Verlust­scheine nicht wie vereinbart gelöscht hatte. Ein Schreiben von Munsch ignorierte Intrum. Nach dem Eintrag auf Rekla­mation.ch verbuchte die Firma die Zahlungen korrekt und liess die Verlustscheine löschen.

Intrum sagt, nicht alle Personen, die sich auf Reklamation.ch beschwerten, hätten sich zuvor direkt an die Inkassofirma gewandt.