Die Internet-Ticketbörse Viagogo arbeitet seit Jahren mit zweifelhaften Methoden, wenn sie Tickets an Konsumenten verkauft. Der angegebene Preis des gewählten Tickets enthält weder die Mehrwertsteuer noch die Buchungs- und Liefergebühren. Diese Kosten werden erst im Laufe des Bestellvorgangs hinzugefügt. Der Käufer erfährt den tatsächlichen Preis erst am Ende bei der Bestell­übersicht, also bevor er die Zahlung auslöst.

Mit solchen Methoden ist ab 1. Juli Schluss. Wer Waren oder Dienstleistungen zum Kauf anbietet, hat mit dem Angebot stets den tatsächlich
zu bezahlenden Preis in Franken bekannt zu geben. Das heisst: Im Internethandel muss der definitive Preis neu bereits beim Angebot angezeigt werden. In den Läden ist der Preis bei der ausgestellten Ware und bei Dienstleistungen (etwa einer Autoreparatur) als Preisliste im Geschäft bekannt zu geben und nicht erst an der Kasse.

Im publizierten Preis müssen alle obligatorischen Kosten enthalten sein, also auch Reser­vations-, Service- und ­Bearbeitungsgebühren. Ausgenommen sind ­Versandkosten und bei Hotelangeboten die Kurtaxen.