Pascal Eschbach aus Waldhäusern AG kaufte vor einem Jahr in der Landi in Obfelden ZH ein Velo. Seither braucht er es fast täglich – Eschbach verteilt Werbung in Briefkästen. Kürzlich brachte er sein Velo für einen kleinen Service in die Landi. Für einen Preis von Fr. 29.90 werden dabei unter anderem die Bremsen eingestellt und die Reifen geprüft.
Die Landi sah bei Eschbachs Velo allerdings grösseren Reparaturbedarf: Das Velo sei schlecht gewartet. So müssten etwa Zahnkranz, Schaltkabel, Bremsbeläge und die Kette ausgewechselt werden. Die Landi wollte neun Teile ersetzen. Kostenpunkt: über 220 Franken.
Eschbach lehnte den Kostenvoranschlag ab. Dem K-Tipp sagt er: «Das Velo ist voll funktionstüchtig. Mehr als einen kleinen Service braucht es nicht.»
Unrepariertes kommt zerlegt zurück
Die Landi legte Eschbach ein Formular vor. Darin hätte er einen der folgenden vier Punkte ankreuzen sollen:
«Senden Sie bitte das offerierte Nachfolgemodell als Reparaturersatz.»
«Wir sind mit dem angebotenen Reparaturpreis einverstanden. Bitte führen Sie die Reparatur aus.»
«Wir möchten die Maschine nicht reparieren lassen. Bitte entsorgen.»
«Senden Sie das Gerät unrepariert zurück (aus Sicherheitsgründen werden unreparierte Geräte nur zerlegt zurückgegeben).»
Mehr als einen Monat aufs Velo gewartet
Eschbach kreuzte nichts an, sondern teilte der Landi mit, er wolle bloss neue Kapseln für das Bremskabel und einen kleinen Service. Darauf legte ihm die Landi eine «Verzichtserklärung» vor. Er müsse unterschreiben, sonst erhalte er sein Velo nicht zurück. In der Erklärung heisst es: «Landi lehnt die Verantwortung für Sach- und Personenschäden ab, welche allenfalls durch die Weiternutzung des teilreparierten Fahrrads entstehen könnten.»
Eschbach brauchte das Velo für die Arbeit. Deshalb unterschrieb er die «Verzichtserklärung» und retournierte sie per E-Mail an die Landi. Trotzdem erhielt er das Velo nicht zurück. Nach einem Monat weigerte sich die Landi immer noch, es zurückzugeben. Eschbach kaufte inzwischen ein neues Velo. Die Landi habe ihm erklärt, er erhalte sein altes Velo möglicherweise in zerlegtem Zustand. Landi-Sprecher René Kaiser bestätigt: «Unabhängig vom Produktetyp kann es bei Funktionsunfähigkeit vorkommen, dass einzelne Teile der Geräte entfernt werden und diese separiert retourniert werden.»
Die Landi kündigte Pascal Eschbach schliesslich an, das Velo ganz zu retournieren. Man werde die Kapsel eines Bremskabels auswechseln. Dem Wunsch nach einem kleinen Service kommt die Landi aber nicht nach. «Wegen des Verschleissstadiums des Velos ist ein fachgerechter Service im Umfang dieses Angebots nicht möglich», sagt Kaiser. Warum informierte man Eschbach darüber erst nach über einem Monat? Man habe die «Verzichtserklärung» Anfang Mai erhalten und unmittelbar danach die nächsten Schritte veranlasst.
«Verzichtserklärung»: Nicht unterschreiben!
Händler und Hersteller von Rasenmähern gehen bei Reparaturen ähnlich vor wie die Landi. Das zeigt eine Umfrage bei Herstellern wie Gardena, McCulloch und Bosch. Gardena-Sprecherin Daniela Miller: «Geräte, die zerlegt retourniert werden, sind nicht mehr funktionstüchtig. Daher setzt man sie auch nicht mehr zusammen. Ein Zusammenbau des Geräts wäre mit zusätzlichem Aufwand verbunden.»
Gleiches gilt beim Grossmarkt Jumbo. Sprecher Fabian Rauber: «Es kann sein, dass das Gerät an den Kunden zerlegt zurückgegeben wird, weil er die Reparatur nicht ausführen lassen will. In rund 95 Prozent der Fälle verzichten die Kunden dann auf ihr Gerät.»
Es geht auch anders: Die Robert Aebi Landtechnik AG in Regensdorf ZH verkauft unter anderem Rasenmäher. Verkaufsleiter Daniel Fischer: «Es ist weder üblich noch entspricht es den Erwartungen des Kunden, dass Geräte demontiert zurückgeschickt werden.» Die Geräte würden dem Kunden immer zusammengesetzt retourniert.
Tipp: Kunden haben einen rechtlichen Anspruch darauf, ihr Gerät so zurückzuerhalten, wie sie es zum Service übergaben. Und: Kunden sollten auf keinen Fall Verzichtserklärungen nach Landi-Art unterschreiben.