Wer Pass oder Identitätskarte (ID) verliert, muss dies laut Gesetz der Polizei melden. Das tat auch Jennifer Schatt aus Aarwangen BE, nachdem ihr an der Fasnacht das Portemonnaie samt ID ­gestohlen worden war. Für die Meldung bei der Kantonspolizei Bern musste sie 40 Franken zahlen (K-Tipp 11/15). Dieser Betrag ist in der Gebührenverordnung des Kantons Bern vorgesehen.

Doch für diese Gebühr fehlt die gesetzliche Grundlage. René Wiederkehr, Professor für öffentliches Recht an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften,  sagt: «Die Kantone dürfen kein Geld verlangen, wenn jemand einen Verlust meldet.» Denn der Bundesrat hat im Ausweisgesetz festgehalten, welche Gebühren die Behörden für Pässe und Identitätskarten er­heben dürfen. Dort sei ­keine Abgabe für die Verlustmeldung von Pass und ID vorgesehen. «Die Kantone dürfen dafür also ­keine Gebühren verlangen, sie sind bundesrechtswidrig», sagt Wiederkehr.

Die Berner Polizei- und Militärdirektion hält trotzdem an den 40 Franken für Verlustmeldungen fest.

Eine K-Tipp-Umfrage in anderen Kantonen zeigte: Der Kanton Bern ist mit seiner Gebühr nicht allein. Appenzell Ausserrhoden zum Beispiel verlangt für die Meldung einer verlorenen ID 5 Franken. Wurde sie gestohlen, kostet die Meldung nichts. Der Kanton Basel-Stadt kassiert

20 Franken Bearbeitungsgebühren, wenn jemand beim Einwohneramt einen neuen Ausweis beantragt. Im Kanton Freiburg kostet die Verlustmeldung eines Ausweises 35 Franken, im Kanton St. Gallen 20 Franken. Nidwalden verlangte bisher 25 Franken, ver­zichtet nach der Anfrage des K-Tipp aber künftig darauf.

Wer die verlangte Gebühr nicht bezahlen will, kann eine Verfügung verlangen und diese dann anfechten. Oder aber man macht die Verlustmeldung in einem Nachbarkanton, der dafür keine Gebühren verlangt. Das ist ohne weiteres möglich. Denn sowohl Pass wie ID sind nationale Ausweise, keine kantonalen.