Angestellte dürfen berufsbezogene Auslagen in der Steuererklärung vom Einkommen abziehen. Dazu gehören etwa die Fahrkosten, die Mehrkosten für auswärtige Verpflegung sowie weitere Auslagen, die für die Berufsausübung notwendig sind («übrige Berufskosten»). Also zum Beispiel Berufskleider, Fachliteratur oder ein privates Arbeitszimmer.

Wegen der Coronapandemie arbeiteten letztes Jahr viele Leute zeitweise zu Hause. So sparten sie da...