Falls Sie bei der Heirat entscheiden, dass Sie und Ihre Partnerin je Ihren bisherigen Nachnamen behalten, können Sie wählen, welchen der beiden Ledig­namen Ihre Tochter tragen soll. Sie darf also weiterhin Lüthi heissen. Sie können aber auch verlangen, dass die Tochter neu Gross ­heissen soll. Der gewähl­te Name gilt dann auch für weitere gemein­same Kinder.

Entscheiden Sie und Ihre Partnerin sich bei der Heirat für einen gemein­samen Familiennamen, erhält Ihre Tochter auto­matisch den gemeinsamen Familiennamen als Nachnamen.

Wichtig: Ist ein Kind bei der Heirat der Eltern bereits zwölf Jahre alt, kann sein Name nur geändert werden, wenn auch das Kind der Namensänderung zustimmt.