Ja. Häuser, die auf ­all­gemein zugänglichem Grund stehen, dürfen ­abgebildet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Werk auf Privatgrund liegt, sofern es mit ­blossem Auge sichtbar ist. Dies gilt auch für kommerzielle Ver­wendungen, wie etwa das Betreiben einer Immobilien-Website.

Solange auf dem Foto keine Personen erkennbar oder Innenräume sichtbar sind, liegt keine Verletzung der Privatsphäre vor. Sie müssen das Aufschalten des Bildes deshalb akzeptieren.