Nein. Der Güterstand spielt für die Haftung keine Rolle. Massgebend ist vielmehr die Art der Schulden. Grundsätzlich haften Sie nicht für die persön­lichen Schulden Ihres Ehemanns. Jeder Partner muss für seine eigenen Schulden geradestehen.

Ausnahme: Die Ehe­partner haften solidarisch für diejenigen Schulden, die zur ­Deckung der laufenden Bedürfnisse des Haushalts ­gemacht wurden. Dazu ­gehören unter an­derem die Auslagen für ­Lebensmittel, Kleider und Medikamente.