Ja. Denn mit der Haushaltsführung und Kinderbetreuung leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Unterhalt der Familie. Sie haben deshalb Anspruch auf einen Geldbetrag, den Sie nach Gutdünken ausgeben können. Dieser soll Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht werden. Vorausgesetzt ist, dass mit dem ­Einkommen Ihres Mannes ­die laufenden Kosten der ­Familie gedeckt werden können und dann noch ­etwas übrig bleibt. Kein ­Anspruch besteht, wenn Sie genügend eigenes Geld zur Verfügung haben – etwa aus Ver­mögensertrag.