Nein. In den Ferien haben Angestellte den gleichen Lohn zugut, wie wenn sie arbeiten würden. Zum ­Ferienlohn gehören neben dem Grundlohn also auch alle Zulagen. Besteht der Lohn – ganz oder nur teilweise – aus Provisionen, ­berechnet man den Ferienlohn in der Regel anhand der durchschnittlichen Provisionen der letzten zwölf Monate.